Bis 31.12.2026: alle Entrümpelungen 33 % günstiger
Eigenes Team, keine Subunternehmer
In ganz Baden-Württemberg
01522 6236047
Wenn es schneit oder glatt wird, sind wir da, bevor die ersten Leute aus dem Haus gehen. Wir räumen, streuen und schreiben jeden Einsatz auf. Für Hausverwaltungen, Eigentümer, Firmen und Privathäuser.
Rechtzeitig fertig
Wir richten uns nach den Uhrzeiten, die in Ihrer Gemeinde gelten.
Alles schriftlich
Wann, wo und womit gestreut wurde. Das zählt, wenn doch mal jemand stürzt.
Splitt statt Salz
Salz ist auf Gehwegen meistens verboten. Wir halten uns daran.
Fester Preis für den Winter
Sie zahlen eine Pauschale, egal wie oft es schneit.
5,0 bei Google
3 Bewertungen
Kurzfristige Termine
Oft in wenigen Tagen
Versichert
Betriebshaftpflicht
Festpreis
Keine versteckten Kosten
Besenrein
Sofort nutzbar
Die Räum- und Streupflicht nimmt man schnell auf die leichte Schulter. Stürzt aber jemand auf dem ungeräumten Gehweg, geht es schnell um Schmerzensgeld.
Zuerst einmal der Eigentümer. Er kann die Pflicht weitergeben, ganz los wird er sie aber nicht.
An die Mieter geht das nur, wenn es im Mietvertrag steht
An eine Firma wie uns über einen Winterdienstvertrag
Kontrollieren muss der Eigentümer trotzdem
Deshalb schreiben wir jeden Einsatz auf. Damit können Sie später zeigen, dass geräumt wurde, und die Verwaltung hat ihre Kontrolle schwarz auf weiß.
Das regelt jede Gemeinde selbst. In Stuttgart gilt zum Beispiel:
Montag bis Freitag muss um 7 Uhr geräumt sein
Samstag bis 8 Uhr, Sonn- und Feiertage bis 9 Uhr
Um 21 Uhr ist Schluss
Frei sein muss ein Streifen von 1,50 Meter
Wird es tagsüber wieder glatt, muss man gleich nochmal ran, notfalls mehrmals. In Ihrer Gemeinde können die Zeiten anders sein. Wir halten uns an das, was bei Ihnen gilt.
Nicht nur den Gehweg vor dem Haus. Sicher sein müssen alle Wege, die Leute wirklich benutzen.
Den Streifen vor Ihrem Grundstück, so breit wie vorgeschrieben, danach gestreut. Wenn nötig mehrmals am Tag.
Den Weg von der Straße bis zur Haustür und die Außentreppen. Auf Treppen passiert am meisten, da sind wir besonders gründlich.
Einfahrten, Tiefgaragenrampen und Innenhöfe. Rampen werden wegen der Schräge schnell gefährlich, da streuen wir mehr.
Stellplätze und Kundenparkplätze vor Läden und Büros. Auf Wunsch sind wir fertig, bevor Sie aufmachen.
Nach dem Räumen, und wenn Glatteis droht, auch schon vorher. Das Streugut lagern wir bei Ihnen, dann geht es schneller.
Wenn nach ein paar Tagen Schnee kein Platz mehr für die Haufen ist, fahren wir ihn weg. Vor allem in engen Höfen wird das schnell nötig.
Winterdienst fängt am Abend vorher an.
1
Wir schauen uns am Abend die Vorhersage an und legen fest, wo wir morgens hinmüssen.
2
Wir fangen so früh an, dass alles geräumt ist, bevor die Frist in Ihrer Gemeinde abläuft.
3
Schneit es weiter oder friert es wieder, kommen wir nochmal. Mit einmal morgens räumen ist es nicht getan.
4
Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Streumittel notiert. Die Liste bekommen Sie, wann immer Sie sie brauchen.
Streusalz ist auf Gehwegen vielerorts verboten. In Stuttgart kann das sogar ein Bußgeld kosten. Erlaubt sind Splitt und Granulat.
Wir streuen normalerweise Splitt oder Granulat
Salz nur dort, wo es ausnahmsweise erlaubt ist, zum Beispiel bei Eisregen auf Treppen
Im Frühjahr kehren wir den Splitt wieder weg
Das ist besser für die Pflanzen, fürs Pflaster und für die Pfoten der Hunde im Haus.
Sie zahlen einen festen Betrag für die Saison. Ob der Winter mild wird oder drei Wochen lang Schnee liegt, spielt für Sie dann keine Rolle.
Meistens von November bis März
Der Preis hängt davon ab, wie viel Fläche es ist und wo
Kann auf die Nebenkosten umgelegt werden
Für ein Angebot brauchen wir nur die Adresse und ein paar Fotos von den Flächen.
Weil alle Häuser am selben Morgen fertig sein müssen, können wir pro Winter nur eine bestimmte Zahl übernehmen. Fragen Sie deshalb am besten schon im September oder Oktober.
Bin ich die Haftung los, wenn ich Sie beauftrage?
Nicht ganz. Die Pflicht geht an uns über, nachschauen müssen Sie aber trotzdem ab und zu. Darum schreiben wir jeden Einsatz auf, dann haben Sie etwas in der Hand. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie bitte einen Anwalt, das dürfen wir nicht beurteilen.
Bis wann muss geräumt sein?
Das legt Ihre Gemeinde fest. In Stuttgart zum Beispiel unter der Woche um 7 Uhr, samstags um 8 und sonntags um 9 Uhr, abends bis 21 Uhr. Anderswo kann es anders sein. Wir richten uns nach dem, was bei Ihnen gilt.
Räumen Sie auch an Sonn- und Feiertagen?
Ja. Geräumt werden muss jeden Tag, am Wochenende nur etwas später. Auch zwischen Weihnachten und Neujahr sind wir unterwegs.
Was passiert, wenn es den ganzen Tag schneit?
Dann kommen wir mehrmals. Solange es richtig schneit, muss man nicht ständig räumen, danach aber zügig. Wie oft wir kommen, ist in der Pauschale schon drin.
Verwenden Sie Streusalz?
Normalerweise nicht, auf Gehwegen ist das meistens verboten. Wir nehmen Splitt oder Granulat. Salz gibt es nur da, wo es ausdrücklich erlaubt ist, zum Beispiel bei Eisregen auf einer steilen Treppe.
Geht das auch noch kurzfristig?
Wenn wir noch Platz haben, ja. Weil morgens alle Häuser gleichzeitig dran sind, ist die Zahl aber begrenzt. Im September oder Oktober klappt es sicherer als im Dezember.
Machen Sie auch andere Arbeiten am Haus?
Ja. Häufig passt es gut, auch das Treppenhaus von uns putzen zu lassen. Mehr zum Reinigungsservice
Beim Winterdienst bleiben wir in der Nähe von Kornwestheim. Morgens müssen alle Häuser in wenigen Stunden fertig sein, weite Fahrten gehen da nicht. Wenn Sie unsicher sind, ob wir bei Ihnen räumen, rufen Sie kurz an.
Schicken Sie uns die Adresse und ein paar Fotos. Sie bekommen dann ein Angebot mit einem festen Betrag für den ganzen Winter.
Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr. Rufen Sie einfach an, die Beratung kostet nichts.